Artikel 1: ANGEBOTE
1.1 Angebote der Van Brucken Group Company erfolgen stets unter Vorbehalt und ohne Verpflichtung ihrerseits hinsichtlich der Verfügbarkeit von Geräten und Preisänderungen. Diese können bis zum Vertragsschluss zwischen den Parteien geändert werden. Die angebotene Ausrüstung ist für den professionellen Einsatz bestimmt.
Artikel 2: BESTELLUNGEN
2.1 Die vom Käufer aufgegebene Bestellung kommt erst nach deren Annahme durch die Van Brucken Group Company zustande. Mit dieser Annahme kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.
2.2 Die Bestellung ist für den Käufer unwiderruflich und kann von ihm unter keinen Umständen storniert werden, auch nicht vor der Annahme durch das Unternehmen der Van Brucken Group
2.3 Mit dem Absenden einer Bestellung akzeptieren Sie alle unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Artikel 3: LIEFERUNGEN
3.1 Lieferzeit: Die Lieferzeit wird von der Van Brucken Group Company nur als Richtwert angegeben, sie ist nicht verbindlich und bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Kündigung des Auftrags. Der Käufer muss akzeptieren, dass seine Bestellung in mehreren Sendungen geliefert wird.
3.2 Entladung: Als Entladeort gilt das Erdgeschoss der im Bestellformular angegebenen Adresse. Eine Unmöglichkeit der Zufahrt führt zum Entladen vor dem Haupteingang. Alle zusätzlichen Bearbeitungs-, Miet- oder Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers
3.3 Konformität der Lieferung: Das Gerät gilt als konform, wenn es die Lager der Van Brucken Group verlässt. Erfolgt die Lieferung durch einen Spediteur, muss der Käufer das Gerät bei Erhalt prüfen. Stellt er einen Schaden fest, muss er diesen auf dem Lieferschein vermerken und das Unternehmen der Van Brucken Group unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, den Spediteur innerhalb von drei Tagen per Einschreiben zu beauftragen und eine Kopie an die Van Brucken Group Company unter info@fournilconcept.com zu senden.
3.4 Verweigerung der Lieferung: Im Falle der Verweigerung der Lieferung von Geräten nach der Bestellung oder deren Nichtausführung durch Verschulden des Käufers ist dieser verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von 30 % an das Unternehmen der Van Brucken Group zu zahlen Preis als feste und nicht reduzierbare Entschädigung bei Kündigung (einvernehmlich oder gerichtlich). Diese Entschädigung kann jedoch mehr als 30 % betragen, wenn der tatsächlich von der Van Brucken Group Company erlittene Schaden diesen Betrag übersteigt.
Artikel 4: PREIS
Die Verkaufspreise der Van Brucken Group verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer gemäß dem am Tag des Versands geltenden Satz (Versandschein als Nachweis).
Artikel 5: TRANSPORT UND STEUERN
Die Transportkosten liegen in der Verantwortung des Käufers. Unsere Bedingungen gelten daher ab unserem Lager in Brüssel (ab Werk). Sämtliche Steuern, Zölle oder sonstige Gebühren sowie etwaige Transportversicherungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
Artikel 6: ANSCHLUSS DER GERÄTE
In den angegebenen Preisen sind weder Anschlusskosten noch Kosten für sinnvolle Änderungen an bestehenden Installationen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte enthalten; letztere werden direkt in Rechnung gestellt.
Artikel 7: ZAHLUNGEN
Rechnungen sind bar zahlbar. Die Herausgabe von Wechseln, Handelsurkunden oder die Annahme von Teilzahlungen stellt keine Wandlung dar.
Artikel 8: EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Die verkauften Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Van Brucken Group Company.
8.2 Der Käufer verpflichtet sich, die Geräte bis zur vollständigen Bezahlung nicht zu entsorgen.
8.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Van Brucken Group Company im Falle einer Pfändung von Geräten, an denen er Eigentum ist, zu benachrichtigen.
8.4 Das Unternehmen der Van Brucken Group kann unbezahlte Geräte jederzeit zurücknehmen.
Artikel 9: GARANTIE UND VERANTWORTUNG
Professionelle Benutzer:
10.1 Für die Ausrüstung gilt eine einjährige Garantie gegen Herstellungsfehler ab Rechnungsdatum der Van Brucken Group Company. Dazu gehören Arbeitsaufwand, Reisekosten sowie der Austausch defekter Teile. Ausgenommen sind normale Verschleißteile wie Dichtungen, Filter, Lampen, Fenster, Kühlgas, Thermoelemente usw. definiert als „Verbrauchsmaterialien“ sowie Eingriffe nach Verkalkung, Missbrauch, Reinigung, elektrischem Kurzschluss, Schulung usw.
10.2 Die Garantie für jegliche „Stecker“-Geräte, d.h. Elektrische Geräte, einphasig (230V/1), mit einem Volumen von weniger als ½ m³ und einem Gewicht von weniger als 30 kg, sind nicht im Reisepreis enthalten. Der Käufer ist verpflichtet, das defekte Gerät an die Adresse der Van Brucken Group Company zurückzusenden und nach der Intervention abzuholen.
10.3 Diese Frist kann jedoch verkürzt werden, wenn und soweit die der Van Brucken Group Company von ihrem eigenen Hersteller gewährte Garantie weniger als ein Jahr beträgt.
10.4 Die Garantie für das Gerät gilt ausschließlich für die auf der Kaufrechnung aufgeführte Person oder Firma und ist unter keinen Umständen auf Dritte übertragbar. Im Falle einer Bewegung oder Neuinstallation von Geräten ist nur das Unternehmen der Van Brucken Group berechtigt, einzugreifen; jegliche Eingriffe Dritter in das besagte Gerät ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens der Van Brucken Group führen zum Verlust der Garantiedeckung.
Artikel 11: KUNDENDIENST
11.1 Stundensatz: alle technischen Eingriffe, Wartungen, Schulungen usw. werden nach dem aktuellen Tarif der Van Brucken Group Company in Rechnung gestellt. Die erste Servicestunde ist immer kostenpflichtig und die weiteren Stunden werden in ½-Stunden-Schritten abgerechnet.
11.2 Reisen: Reisekosten werden nach dem aktuellen Tarif der Van Brucken Group Company in Rechnung gestellt. Diese sind unabhängig von der Ursache immer zahlbar, auch wenn die Eingriffe die Wiederherstellung nicht ermöglichten.
11.3 Ersatzteile: Sie werden nach dem aktuellen Tarif der Van Brucken Group Company in Rechnung gestellt.
11.4 Interventionen: Finden jeden Werktag von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr statt. Jede Interventionsanfrage außerhalb dieser Zeiten und nach Vereinbarung mit der Van Brucken Group Company wird um einen festen Betrag von fünfundsiebzig (75) EUR erhöht, unabhängig davon, ob sie unter Garantie steht oder kostenpflichtig ist.
11.5 Reparatur in der Werkstatt: Die Reparatur von Geräten in der Werkstatt wird nach dem aktuellen Tarif der Van Brucken Group Company in Rechnung gestellt. Der Eigentümer ist verpflichtet, das reparierte Gerät zurückzuholen, sobald eine Mitteilung seitens der Van Brucken Group Company erfolgt. Bleibt die Antwort unbeantwortet, wird eine förmliche Mitteilung per Einschreiben verschickt, wobei hierfür eine Frist von 30 Tagen verbleibt. Nach Ablauf dieser Frist kann das Unternehmen der Van Brucken Group nicht nur die Bezahlung der Reparatur verlangen, sondern auch die Entsorgung der besagten Geräte nach eigenem Ermessen verlangen, ohne dass der Eigentümer die Möglichkeit hat, irgendeine Entschädigung für die Nichtwiederherstellung zu fordern.
Artikel 12: AUSLEGUNG
12.1 Im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist der in französischer Sprache verfasste Referenztext maßgeblich.
Artikel 13: ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTE
13.1 Für alle Streitigkeiten gilt belgisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die Gerichte von Brüssel.
Van Brucken Group: MwSt. BE 0755685131, EORI BE0755685131